Der Manteltarifvertrag für das private Versicherungswesen gilt für den Innendienst, den angestellten Außendienst und die Auszubildenden in diesen Teilbranchen. Er regelt somit die Arbeitsbedingungen für rund 200.000 Beschäftigte in der Branche. Daneben gibt es Tarifverträge für das Vermittlergewerbe und einige Haustarifverträge.
Wegen der Besonderheiten im Außendienst gelten für diese Beschäftigtengruppe teilweise besondere Tarifregelungen, die im Teil III des Manteltarifvertrages zu finden sind.
Im Jahr 2022 konnte ver.di eine Gehaltssteigerung von insgesamt acht Prozent und zwei tarifliche Einmalzahlungen von insgesamt 1.050 Euro durchsetzen. Zusätzlich konnte ver.di erreichen, dass die Unternehmen ein tarifliches Energiegeld (Inflationsausgleichsprämie) von 2.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Außerdem erhalten Teilzeitkräfte seit 01. Oktober 2022 Überstundenzuschläge.
Die vereinbarten Tariferhöhungen und Einmalzahlungen werden über die Laufzeit des Tarifvertrages den Kaufkraftverlust aber nicht ausgleichen können. Ziel der nächsten Tarifverhandlungen sind deshalb Einkommenserhöhungen, die den Reallohnverlust ausgleichen und die Gehälter in der Branche langfristig sichern.
Themen der Zukunft
Vor kurzem hat ver.di mit dem Arbeitgeberverband ein tarifliches Rückkehrrecht bis auf Vollzeit für Mitarbeitende, die nicht unter die Brückenteilzeit fallen, vereinbaren können. Außerdem stehen Gespräche über die Modernisierung der Tarifregelungen für den angestellten Außendienst an.
Wichtige Themen für die Zukunft ist die tarifvertragliche Gestaltung der digitalen Transformation der Branche, hier unter anderem die Arbeitszeitgestaltung und das Thema Arbeitsbelastung.
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