Welche Aufgaben übernimmt die Jugend- und Auszubildendenvertretung?
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) bearbeitet personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten, die Jugendliche und zur Berufsausbildung Beschäftigte betreffen. Dazu gehören z. B. Unterstützung bei Problemen in der Ausbildung oder im dualen Studium, Hilfe bei Mobbing oder unfairen Behandlungen durch Ausbilder*innen sowie Beratung in Fragen zur Übernahme.
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Um ihre Aufgaben gut ausfüllen zu können, ist die JAV auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat angewiesen. Nur der Betriebsrat ist berechtigt, direkt mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Für Auszubildende und dual Studierende ist jedoch die JAV immer die erste Anlaufstelle bei Fragen und Problemen.
Mehr Infos zur Jugend- und Auszubildendenvertretung auf unserem Infoportal jav.info