• Betriebliche Interessenvertretung

    Aufsichtsrat

    Vertreter der Arbeitnehmerseite vertreten in Aufsichtsräten die Interessen der Beschäftigten. Wichtige Entscheidungen für das Unternehmen benötigen die Zustimmung des Aufsichtsrates.

    Kolleg:innen entwickeln  in einem Meeting zusammen Ideen.
    © Foto: Yan Krukau, pexels.com

Aufsicht im Interesse der Beschäftigten

Warum sind Gewerkschaften in Aufsichtsräten vertreten?
In Kapitalgesellschaften mit mehr als 2.000 Beschäftigten sieht das Mitbestimmungsgesetz von 1976 vor, dass Aufsichtsräte gleichmäßig mit Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besetzt werden. Die Vertreter*innen der Arbeitnehmerseite werden regelmäßig von den Beschäftigten des Unternehmens gewählt.

Funktion der Gewerkschaftsvertreter*innen
Gewerkschaftsvertreter*innen in Aufsichtsräten stehen für die Interessen der Beschäftigten ein. Der Aufsichtsrat beruft Vorstandsmitglieder oder die Geschäftsführung und überwacht ihre Tätigkeit. Wichtige Entscheidungen für das Unternehmen erfordern die Zustimmung des Aufsichtsrats, insbesondere strategische Entscheidungen zur Weiterentwicklung. Auch der Jahresabschluss wird vom Aufsichtsrat geprüft.

Förderung eines positiven Arbeitsumfeldes
Das gesetzliche Recht auf Mitbestimmung sorgt dafür, dass Demokratie auch am Arbeitsplatz gelebt wird. Die Mitbestimmung im Aufsichtsrat ermöglicht eine Kommunikation auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite haben die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten bei der Gestaltung der Unternehmensentwicklung einzubringen. Eine gute Zusammenarbeit mit den Betriebsräten und mit ver.di ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Übrigens leiten Aufsichtsratsmitglieder auf ver.di-Listen ihre Tantiemen an die Hans-Böckler-Stiftung und die Gewerkschaftspolitische Bildung gGmbH weiter.

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